FDP empfiehlt 2x Ja am 18. Mai!

Medienmitteilung der Kantonalpartei

Über 100 Freisinnige diskutierten in Uznach über die Bilateralen III, die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten und den Finanzausgleich

Bei der kantonalen Mitgliederversammlung in Uznach diskutierten die St.Galler Freisinnigen über die neuen bilateralen Verträge und beschlossen die Abstimmungsparolen für den 18. Mai. Treu dem Motto ‘Mehr Freiheit, weniger Staat’ empfiehlt die FDP ein klares Ja zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Auch der Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz stiess auf Zustimmung. Ein Überraschungsprogrammpunkt der FDP See-Gaster mit Komiker Fredy Schär rundete die Veranstaltung ab.

Nützen die Bilateralen III mit der EU der Schweiz? Diese Frage stand im Mittelpunkt der kantonalen Mitgliederver sammlung der FDP am 20. Februar in Uznach. Vor über 100 Freisinnigen betonte Parteipräsident Raphael Frei einlei tend: «Wir jubeln die Verträge weder hoch, noch verdammen wir sie. Sicher nicht, bevor wir jede Zeile sorgfältig gelesen und geprüft haben.» Damit kritisierte er insbesondere das unüberlegte Politisieren der Parteien links und rechts der FDP, die ihre Positionen bereits zementiert haben, bevor der Wortlaut der Verträge überhaupt bekannt ist.

Schweiz-EU: Die Parteibasis entscheidet an einer Delegiertenversammlung

Um sich ein Bild von den neuen bilateralen Verträgen zu machen, setzte sich die FDP intensiv mit dem Verhandlungs ergebnis auseinander. In einer von Vizepräsident Sven Bradke moderierten Diskussionsrunde wurden die zentralen Punkte erörtert und Fragen der Mitglieder geklärt. Für die FDP ist klar: verlässliche Beziehungen zur EU sind entschei dend für den Wohlstand der Bevölkerung und unsere Arbeitsplätze – gerade im Grenzkanton St.Gallen. Welche Position die FDP zu den Bilateralen III einnimmt, wird die Parteibasis jedoch erst an einer nationalen Delegiertenversammlung entscheiden – sobald der Wortlaut des komplexen und vielschichtigen Vertragswerks vorliegt und die Vor- und Nach teile vollständig abgewogen werden konnten.

Mehr Freiheit: Ja zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten

Neben dem Thema Schweiz-EU fassten die Mitglieder die Parolen zu den kantonalen Abstimmungen vom 18. Mai. Beim ‘III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung’ und ‘V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz’ empfiehlt die FDP jeweils ein Ja. «Mehr Freiheit, weniger Staat», soll künftig auch bei der Ladenöffnung im Kanton St.Gallen gelten, betonte Kantonsrätin Isabel Schorer. Ein Blick über die Kantonsgrenze zeige, dass dies problemlos möglich sei: In Zürich, beiden Appenzell, Graubünden, Glarus und Baden-Württemberg würden keine zusätzlichen Einschränkungen gelten. Auch im Thurgau dürften Läden bis maximal 22:00 Uhr und im Fürstentum Liechtenstein bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Die vorgesehene Einführung des «Thurgauer Modells» sowie die neue Rechtssicherheit für Selbstbedienungs- und Hofläden sei daher eine moderate Anpassung, die insbesondere gleich lange Spiesse mit dem nahen Ausland, den umliegenden Kantonen sowie den Online-Shops schaffe. Zudem würde die Entscheidungsfreiheit von Detailhandel und Kundschaft gestärkt. Die Parolenfassung fiel eindeutig aus. Nun gilt es die Weichen für einen erfolgreichen Abstimmungskampf zu stellen.

Austarierter Kompromiss: Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Zur Finanzierung zentralörtlicher Leistungen forderte die Stadt St.Gallen im kantonalen Finanzausgleich einen zusätzli chen jährlichen Sonderlastenausgleich von 12 Mio. Franken. Die FDP-Fraktion anerkannte im Grundsatz diese zusätzli chen Aufwendungen, bestritt in der Debatte jedoch deren Höhe. Als Kompromiss beschloss der Kantonsrat daraufhin einen jährlichen Beitrag über 3.7 Mio. von 2025 bis 2028 zu sprechen. Gegen diese Position im über 225 Mio. Franken starken Finanzausgleichsvolumen, von dem zahlreiche Land- und Stadt-Gemeinden profitieren, wurde das Ratsreferen dum ergriffen. Die Mitgliederversammlung der FDP erachtete dieses als nicht zielführend und sprach sich klar für eine Ja-Parole zum V. Nachtrag des Finanzausgleichsgesetzes aus. Dieser Sonderlastenausgleich hat dabei grundsätzlich nichts mit der kommunalen Ausgabenpolitik zu tun, sondern soll im Sinne des Finanzausgleichs übermässige Belastun gen einzelner Gemeinden ausgleichen. Nichtsdestotrotz tun der Stadtrat und das Stadtparlament gut daran, künftig zu einer vernünftigen Ausgabenpolitik zurückzufinden, statt für negative Schlagzeilen im ganzen Kanton zu sorgen. Für die FDP ist klar, dass die anhaltende Diskussion über Zentrumslasten bei einer Annahme der V. Nachtrags zum Finanzausgleichgesetz ein Ende hat.